§ 12
Rechnungsprüfer
Zur Prüfung der Finanzgebarung werden zwei Rechnungsprüfer gewählt. Die Rechnungsprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 13
Satzungsänderungen
(1) Der Club übernimmt auf Verlangen des Vorstandes des ADAC Württemberg e.V. in seine Satzung die vom Verwaltungsrat zur Wahrung der Einheitlichkeit im ADAC festgelegten Mindesterfordernisse für die Satzungen der Ortsclubs in ihrer gültigen Fassung.
(2) Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein so gefasster Beschluss wird wirksam, wenn er vom Vorstand es ADAC Württemberg e.V. sowie vom Präsidium des ADAC genehmigt ist.
§ 14
Auflösung
(1) Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen.
(2) Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
§ 15
Vermögensverwendung
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Clubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen an die folgenden gemeinnützigen Gliederungen des ADAC: ADAC Luftrettung GmbH, die ADAC Stiftung Sport sowie der Gelben Engel zu gleichen Teilen.
§ 16
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten als Clubmitglied ist Herrenberg.
Satzung
über die Verleihung der Sportfahrerplakette
des MSC Herrenberg e.V. im ADAC
Auf Vorschlag des Vorstandes des MSC Herrenberg e.V. im ADAC wurde am 14. Februar 2014 anlässlich der Mitgliederversammlung die Satzung über die Verleihung der Sportfahrerplakette neu gefasst und durch die Satzung vom 21. Februar 1997 ersetzt.
Die geänderte Satzung lautet wie folgt:
1. Die Sportfahrerplakette wird jährlich in jeder der in Nr. 4 dieser Satzung genannten Sportarten je einmal in Gold, Silber und Bronze vergeben.
2. Die Sportfahrerplakette soll dazu beitragen, die sportlichen Leistungen der Fahrerinnen und Fahrer zu fördern und zu einer größeren Beteiligung am aktivenMotorsport beizutragen.
3. Alle gefahrenen Veranstaltungen, die für die Verleihung der Sportfahrerplakette oder der Sportfahrernadel gewertet werden, müssen in das von jedem Sportfahrer zu führende Bordbuch eingetragen sein.
Im Bordbuch ist einzutragen:
a) bei allen sportlichen Veranstaltungen, die in unterschiedlichen Klassen gefahren wird: die Klasse und Platzierung (Wertung siehe 5a)
b) bei allen sportlichen Veranstaltungen, in der nur in einer Klasse gefahren wird: die Platzierung (Wertung siehe 5a)
c) bei touristischen Veranstaltungen: die Teilnahme (Wertung siehe 5b)
4. Als Sportarten werden gewertet:
a) Automobilsport (Rallye, Slalom, Rundstrecke)
b) Motorrad Renn- und Geländesport
c) Kartslaloms
d) Kart Rundstrecke
e) Turniere (LKW, Bus, PKW, Fahrrad)
f) andere Sportarten, z.B. BMX, Mini-Car, Motorboot etc.
g) Veteranenausfahrten
h) Touristische Veranstaltungen (Zielfahrten, Sternfahrten, ADAC Heimatwettbewerb/Entdeckungstour, clubeigene Veranstaltungen)
i) Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten, die von einem Ortsclub des ADAC Württemberg e.V. ausgeschrieben werden oder sonstige Veranstaltungen, die vom Vorstand besonders ausgewählt werden.
5. Wertung
a) sportliche Veranstaltungen
Jede gefahrene Veranstaltung 10 Punkte
plus Punkte für die Platzierung 1. Platz 20 Punkte
2. Platz 17 Punkte
3. Platz 15 Punkte
4. Platz 13 Punkte
5. Platz 11 Punkte
6. Platz 10 Punkte
7. Platz 9 Punkte
8. Platz 8 Punkte
9. Platz 7 Punkte
10. Platz 6 Punkte
11. Platz 5 Punkte
12. Platz 4 Punkte
13. Platz 3 Punkte
14. Platz 2 Punkte
15. Platz 1 Punkt
b) touristische Veranstaltungen
Jede gefahrene Veranstaltung 10 Punkte
Entfernung Luftlinie bis 100 km 10 Punkte
bis 200 km 15 Punkte
bis 300 km 20 Punkte
bis 400 km 25 Punkte
über 400 km 30 Punkte
ADAC Heimatwettbewerb / Plakette gold 50 Punkte
Entdeckungstour Plakette silber 40 Punkte
Plakette bronze 30 Punkte
Der Vorstand kann bei clubeigenen Veranstaltungen abweichende Punktewerte festlegen.
Gewertet werden alle im Sportjahr gefahrenen Veranstaltungen. Um in der Clubwertung berücksichtigt zu werden, sind die Bordbücher von dem Sportler unaufgefordert bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres dem amtierenden Sport- oder Jugendleiter zur Auswertung zu überlassen. Ersatzweise wird die Aufstellung der gefahrenen Veranstaltungen per Email ebenfalls akzeptiert. Die Aufstellung muss jedoch die Daten nach Abs. 3 enthalten. Gewertet werden können alle ordentlichen sowie außerordentlichen (jugendlichen) Mitglieder des MSC Herrenberg e.V. im ADAC. Über eine Wertung nach Damen und Herren getrennt wird jeweils vom Vorstand entschieden.
6. Über eventuelle Auffassungsdifferenzen entscheidet der Vorstand.